Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Studiengänge
Auslandsaufenthalt beim Studium moderner Fremdsprachen mit dem Studienziel Lehramt
Für das Studium der modernen Fremdsprachen mit dem Studienziel Lehramt sieht der Gesetzgeber spezifische Vorgaben vor. Sie verlangen einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt in einem Land, in dem die studierte Sprache Umgangssprache ist. Es wird empfohlen, den Auslandsaufenthalt während des Bachelor-Studiums zu absolvieren. Weitere allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des ISL (u.a. das Formular zur Anrechnung des Auslandsaufenthaltes). Diesen Antrag senden Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an den für Sie zuständigen Fach-Prüfungsausschuss.
Aufnahme bei unvollständiger Erfüllung der Aufnahmebedingungen
Wenn der Auslandsaufenthalt bei der Antragsstellung auf Aufnahme in einen Master of Education-Studiengang (MEd, PO 2019) im Umfang von mindestens 8 Wochen erbracht ist, kann der Fach-Prüfungsausschuss ggf. festsetzen, dass die ausstehenden Wochen als Auflage nach Aufnahme in den MEd-Studiengang nachzuweisen sind. Ob diese Ausnahmeregelung angewendet werden kann, entscheidet der FPA als Einzelfallentscheidung im Rahmen einer Gesamtabwägung der bei Aufnahme in den jeweiligen MEd-Studiengang festzusetzenden Auflagen.
Aktuelle Regelungen in Zeiten der Corona-Pandemie
Die besonderen Regelungen für Studierende, die während der Corona-Pandemie nicht oder nur eingeschränkt einen Auslandsaufenthalt absolvieren konnten, sind ausgelaufen. Es gelten somit wieder die o.g. Vorgaben.