Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften

FAQ zu Modulabschlussprüfungen in der Didaktik der romanischen Sprachen

Nachfolgend beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zu den Modulabschlussprüfungen im Bereich der Didaktik der romanischen Sprachen. Zum Teil beziehen sich die Fragen und Antworten auf Aspekte, die sich in allen Prüfungsordnungen und damit in allen Prüfungsformen ergeben.

Die Antworten, die wir hier geben, beziehen sich ausschließlich auf diesen Teil des Faches. Die Prüfungen in der Literatur- und in der Sprachwissenschaft sowie in der Sprachpraxis können von den hier dargestellten Prozeduren und Regelungen deutlich abweichen. Bitte informieren Sie sich daher zu diesen Prüfungen an geeigneter Stelle.

Ein Merkblatt zu den einzelnen Schritten im Vorfeld des Prüfungstermins können Sie hier herunterladen:

> Französisch

> Spanisch

Rechtshinweis: Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Erläuterungen eine Orientierungshilfe darstellen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Als rechtliche Grundlage für Prüfungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen sowie die fachspezifischen Ordnungen des jeweiligen Studienganges.

Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes (ZPA), auf den Seiten der Informations- und Servicestelle Lehrerbildung (ISL) sowie des Gemeinsamen Studienausschusses (GSA).


I. Terminregistrierung, Anmeldung, Prüfer*innen und Prüfungstermine

Muss ich mich für die mündlichen Modulabschlussprüfungen im Bachelor bzw. Master of Education registrieren?

Wie kann mich für einen Prüfungstermin in der Didaktik registrieren?

Wann finden die Modulabschlussprüfungen im Bachelor bzw. Master of Education statt?

Wie viel zeitlichen Vorlauf sollte ich für meine Modulabschlussprüfung einplanen?

Wer sind die Prüfer*innen in der Didaktik der romanischen Sprachen?

Wann muss ich mich für die Modulabschlussprüfung im Prüfungsamt anmelden?

Kann ich mir einen Prüfungstermin aussuchen?


II. Themen

Wie viele Themen werden in der Modulabschlussprüfung geprüft?

Wer legt die Themen der Modulabschlussprüfung fest?

Wie wähle ich die Themen für die Modulabschlussprüfung aus?

Welche Themen werden in der Modulabschlussprüfung geprüft?

Gibt es Themen, die ich nicht für die Modulabschlussprüfung wählen kann?

Welche Themen werden geprüft, wenn ich einen Teil meiner didaktischen Veranstaltungen an einer anderen Universität (z.B. während des Auslandsaufenthaltes) belegt habe?


III. Literaturlisten

Wie umfangreich sollen die Literaturlisten für die einzelnen Themen sein?

Wie sollte die Literaturliste zur Modulabschlussprüfung formal gestaltet sein?

Wann sollte ich die Literaturlisten den Prüfenden frühestens / spätestens geben?

Kann ich die Literaturlisten auch noch einmal überarbeiten und austauschen?

Wie bekomme ich eine Rückmeldung zu meinen Literaturlisten?


IV. Das Exposé

Das sogenannte „Exposé“: Die Prüfungsordnung spricht von einer „schriftlichen Ausarbeitung“. Was verbirgt sich dahinter?

Wie bekomme ich meine „Aufgabe“ für die schriftliche Ausarbeitung / Exposé für die Modulabschlussprüfung?

Wie schreibt man ein Exposé / eine schriftliche Ausarbeitung für die Modulabschlussprüfung?

Soll die schriftliche Ausarbeitung / das Exposé gegliedert sein oder schreibe ich einen durchgängigen Text?

Wie mache ich die Literaturangabe in der schriftliche Ausarbeitung / im Exposé? Wie soll ich das Literaturverzeichnis gestalten?


V. Mündliche Prüfung

Wie läuft die mündliche Prüfung ab?

Welche Form von Fragen wird in der mündlichen Prüfung gestellt? Und wie kann ich mich darauf vorbereiten?

I. Terminregistrierung, Anmeldung, Prüfer*nnen und Prüfungstermine

Muss ich mich für die mündlichen Modulabschlussprüfungen im Bachelor bzw. Master of Education registrieren?

Ja. Zu den mündlichen Modulabschlussprüfungen im Bachelor bzw. Master of Education müssen Sie sich in der Didaktik für einen Prüfungstermin registrieren. Dies gilt nicht für die Abschlussprüfung zum Praxissemester im Master of Education.

Für die Terminregistrierung werden feste Zeitfenster eingerichtet. Für einen Prüfungstermin im Wintersemester liegt dieser Zeitraum in der Regel im Juni, für einen Prüfungstermin im Sommersemester im Dezember.

Diese Registrierung zur Vergabe eines Termins für die mündliche Prüfung in der Didaktik der romanischen Sprachen ersetzt nicht die Anmeldung beim zuständigen Prüfungsamt, die zwingend i.d.R. spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen muss.

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Wie kann ich mich für einen Prüfungstermin in der Didaktik registrieren?

Sie registrieren sich für einen Prüfungstermin, indem Sie innerhalb des o.g. Zeitraums das Online-Formular zur Anmeldung ausfüllen.

Bitte beachten Sie, dass die Modulabschlussprüfungen ausschließlich während der Vorlesungszeit abgenommen werden. Falls Prüfungen aus wichtigen Gründen [z.B. Beginn/Ende eines Auslandsaufenthalts; Anmeldungsfristen zum Vorbereitungsdienst; Aufnahme einer Berufstätigkeit; Schwangerschaft] zu bestimmten Terminen erfolgen sollen, bitten wir um Angabe der Gründe.

Diese Registrierung zur Vergabe eines Termins für die mündliche Prüfung in der Didaktik der romanischen Sprachen ersetzt nicht die Anmeldung beim zuständigen Prüfungsamt, die zwingend i.d.R. spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen muss.

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Wann finden die Modulabschlussprüfungen im Bachelor bzw. Master of Education statt?

Für den mündlichen Teil der integrierten Modulabschlussprüfungen werden während der Vorlesungszeit regelmäßige Termine eingerichtet. Nach Ihrer Registrierung (s.o.) wird Ihnen ein Prüfungstermin zugewiesen, der Ihrerseits innerhalb einer Woche bestätigt werden muss.

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Wie viel zeitlichen Vorlauf sollte ich für meine Modulabschlussprüfung einplanen?

Planen Sie Ihre Modulabschlussprüfung rechtzeitig.

Die Registrierung zur Terminvergabe für integrierte Modulabschlussprüfungen muss jeweils im Semester vor dem Semester erfolgen, in dem die Prüfung stattfinden soll.

Für die Vorbereitung der Prüfung sollten Sie ebenfalls einige Zeit einplanen. Ein Vorlauf von etwa drei Monaten scheint auch mit Blick auf die Themenstellung für die schriftliche Ausarbeitung / das Exposé sinnvoll. Die Absprache der Themen und die Erstellung der Literaturlisten ist in diesem Zeitrahmen auch ohne Hektik noch gut zu bewältigen. Dies schließt eine frühere Kontaktaufnahme mit den Prüfenden nicht aus (vgl. hierzu auch die Ausführungen in den oben verlinkten Merkblättern).

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Wer sind die Prüfer*nnen in der Didaktik der romanischen Sprachen?

Derzeit sind in der Didaktik der romanischen Sprachen folgende Erst- und Zweitprüfer*innen vorgesehen (für das SS 2024):

Folgende Kombinationen dieser Prüfer*innen sind möglich:

a) Für Studierende des Faches Französisch:

  • Schmelter / N.N.
  • N.N. / Schmelter

b) Für Studierende des Faches Spanisch:

  • Bär / N.N.
  • N.N. / Bär

c) Für Studierende mit der Fächerkombination Französisch UND Spanisch

  • Schmelter / Bär (Prüfungsfach Französisch) oder
  • Bär / Schmelter (Prüfungsfach Spanisch)

Der/Die Erstprüfer*in stellt in der Regel die Aufgabe für die schriftliche Ausarbeitung. Er/Sie betreut und prüft zumeist auch die weiteren Themen. Es ist aber durchaus möglich, dass der/die Zweitprüfer*in die Betreuung und die Prüfung der weiteren Themen oder eines der weiteren Themen übernimmt.

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Wann muss ich mich für die Modulabschlussprüfung im Prüfungsamt anmelden?

In der Didaktik der romanischen Sprachen finden alle MAP mit Ausnahme der Hausarbeit zum Studienprojekt (Praxissemester: M-FRZ-X, M-SPA-X) als eingeschränkt wiederholbare "integrierte Prüfung" statt. Dies bedeutet, dass Sie sich spätestens sechs Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) mit dem jeweiligen Formular anmelden müssen. Bitte beachten Sie, dass die MAP ohne eine fristgerechte Anmeldung beim ZPA nicht stattfinden kann.

Zudem ist für die Prüfungsanmeldung die Unterschrift Ihres Erstprüfers bzw. Ihrer Erstprüferin auf dem Anmeldeformular erforderlich. Achtung: Diese Regelung entfällt derzeit (WiSe 2023/24 und SoSe 2024). Senden Sie bitte das von Ihnen unterschriebene Anmeldeformular OHNE die Unterschrift des Erstprüfers bzw. der Erstprüferin entweder per Post oder Mail an das ZPA oder geben Sie es direkt vor Ort ab.

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Kann ich mir einen Prüfungstermin aussuchen?

Die Terminkoordination von zwei Prüfenden macht einen langen Vorlauf, die systematische Planung und feste Terminkorridore für die Prüfungen notwendig. In der Didaktik der romanischen Sprachen bieten wir entsprechende Korridore regelmäßig in der Vorlesungszeit an. Deren Länge und Häufigkeit gestalten wir in Abhängigkeit der Prüfungsanfragen.

Bei der Registrierung zur Terminvergabe für die mündliche Prüfung (s.o.) können Sie innerhalb dieser Korridore Ihren Wunschtermin angeben. Bei der Festlegung der Prüfungstermine versuchen wir, diesen Wunsch sowie Ihren Prüfer*innenwunsch im Rahmen des Möglichen zu berücksichtigen [vgl. PO Allg. Bestimmungen § 8 (3)]. Sobald Ihnen der Prüfungstermin mitgeteilt wird, haben Sie eine Woche Zeit, den Termin zu bestätigen bzw. um eine Verlegung aus wichtigen Gründen zu bitten.

Prüfungstermine außerhalb der vorgesehenen Korridore können wir schon aus organisatorischen Gründen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen anbieten (z.B. Auslandsaufenthalt, Schwangerschaft).

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II. Themen

Wie viele Themen werden in der Modulabschlussprüfung geprüft?

Im BA Frz 2014 (zuletzt geändert 2023) bzw. BA Spa 2014 (zuletzt geändert 2016) (Modul FRZ-D oder SPA-D = Grundlagenmodul) wird das Thema der schriftlichen Ausarbeitung / des Exposés in der mündlichen Prüfung (45 Min.) durch zwei weitere Themen, die sich in der Regel aus den besuchten Veranstaltungen des Moduls ergeben, ergänzt.

Im BA 2021 bzw. 2023 (Modul FRZ-D oder SPA-D = Grundlagenmodul) wird das Thema der schriftlichen Ausarbeitung / des Exposés in der mündlichen Prüfung (30 Min.) durch ein weiteres Thema, das sich in der Regel aus den besuchten Veranstaltungen ergibt, ergänzt.

Im MEd 2019 GymGe sowie BK (M-FRZ-D1 oder M-SPA-D1 = Vertiefungsmodul) wird das Thema der schriftlichen Ausarbeitung / des Exposés in der mündlichen Prüfung (30 Min.) durch ein weiteres Thema, das sich in der Regel aus den besuchten Veranstaltungen des Moduls ergibt, ergänzt. Die Prüfung findet zu einem angemessenen Teil in der studierten Fremdsprache statt. Für den MEd 2019 HRSGe (M-FRZ-D oder M-SPA-D = Vertiefungsmodul) gilt hiervon abweichend, dass das Thema der schriftlichen Ausarbeitung / des Exposés auch im mündlichen Teil der MAP (15 Min.) geprüft wird.

Studierende der Fächer Französisch UND Spanisch belegen zusätzlich im MEd 2019 GymGe sowie BK das Modul "Weiterführende Vertiefung der Didaktik der romanischen Sprachen" (M-FRZ-D2 oder M-SPA-D2). Das Thema der schriftlichen Ausarbeitung / des Exposés wird in der mündlichen Prüfung (30 Min.) durch ein weiteres Thema, das sich in der Regel aus den besuchten Veranstaltungen des Moduls ergibt, ergänzt.

Die MAP zum Abschluss des Praxissemesters im MEd 2019 besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit, die die Dokumentation des Studien- bzw. Unterrichtsprojekts umfasst und nach erfolgter Anmeldung beim ZPA einzureichen ist.

Beachten Sie bitte, dass die Prüfungsordnungen zum BA Spa 2014 (zuletzt geändert 2016) und BA Frz 2014 (zuletzt geändert 2023) auslaufen und am 30.09.2025 die letzte Möglichkeit besteht, eine Prüfung im Rahmen dieser PO zu absolvieren.

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Wer legt die Themen der Modulabschlussprüfung fest?

Die Prüfungsthemen werden weitgehend von den Kandidat*innen, d.h. von Ihnen festgelegt. Die Prüfenden achten allerdings darauf, dass die Themen nicht zu eng beieinander liegen (z.B. Lese- und Hörverstehen). Zu beachten ist, dass ein Thema nicht bei mehreren Didaktikprüfungen gewählt werden darf (z.B. im Grundlagenmodul und im Vertiefungsmodul).

Für das Fach "Didaktik des Spanischen" finden Sie hier eine Übersicht mit möglichen Prüfungsthemen.

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Wie wähle ich die Themen für die Modulabschlussprüfung aus?

Die Modulabschlussprüfung prüft die Inhalte des Moduls. Insofern sollten die Prüfungsthemen aus den besuchten Veranstaltungen des Moduls erwachsen. In einigen Fällen erwachsen Themenwünsche für die Modulabschlussprüfung aus persönlichem Interesse an Nebenaspekten einer Lehrveranstaltung oder aus der Verknüpfung von Veranstaltungen in der Fremdsprachendidaktik und den Bildungswissenschaften usw.

In jedem Falle sollten Sie ein für Sie und Ihre berufliche Zukunft interessantes Thema wählen. Für das Fach "Didaktik des Spanischen" finden Sie hier eine Übersicht mit möglichen Prüfungsthemen.

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Welche Themen werden in der Modulabschlussprüfung geprüft?

Geprüft werden die Themen, die Sie aufgrund Ihrer Vorschläge, die aus den besuchten Lehrveranstaltungen hervorgehen sollten, gemeinsam mit dem Prüfenden festlegen.

Für das Fach "Didaktik des Spanischen" finden Sie hier eine Übersicht mit möglichen Prüfungsthemen.

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Gibt es Themen, die ich nicht für die Modulabschlussprüfung wählen kann?

Themen, die nicht bzw. nicht eindeutig der Fremdsprachendidaktik zuzuordnen sind, können in der Regel nicht zum Gegenstand der Modulabschlussprüfungen in der Didaktik der romanischen Sprachen gemacht werden. So bedarf das Thema „Motivation“ einer entsprechenden Ergänzung (z.B. „im Fremdsprachenunterricht“ oder „beim Lernen von Fremdsprachen“). Auch beim Thema „Fremdsprachenerwerbstheorien“ wären Sie aufgefordert, den didaktischen Bezug herzustellen, d.h. z.B. Konsequenzen aus den Erwerbstheorien für die Gestaltung von unterrichtlichen Lehr-Lernkontexten abzuleiten. Bei der Wahl des Themas „Kooperative Lernformen“ ist ein spezifischer Fachbezug (Spanisch oder Französisch) unabdingbar.

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Welche Themen werden geprüft, wenn ich einen Teil meiner didaktischen Veranstaltungen an einer anderen Universität (z.B. während des Auslandsaufenthaltes) belegt habe?

Die Modulabschlussprüfungen zielen darauf ab, Ihnen die Gelegenheit zu geben, das angeeignete fremdsprachendidaktische Wissen und die entsprechenden Kompetenzen möglichst umfangreich und in gutem Lichte zu präsentieren. Wenn Sie also einen Teil der fremdsprachendidaktischen Veranstaltungen an anderen Universitäten im In- oder Ausland besucht haben, dann prüfen wir selbstverständlich die fremdsprachendidaktischen Themen und Inhalte, die Sie dort studiert haben. Möglicherweise werden wir Sie dann bitten, uns mit den entsprechenden Unterlagen und Literaturlisten eher als üblich auszustatten, damit wir uns auch auf diese für uns eventuell ungewöhnlichen Inhalte und Themen vorbereiten können.

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III. Literaturlisten

Wie umfangreich sollen die Literaturlisten für die einzelnen Themen sein?

Auf diese Frage können wir nicht allein mit einer Zahl von Publikationen oder mit Seitenzahlen antworten. Die Zahl der Titel ist abhängig von der Art des Themas und den darin gewählten Schwerpunkten (Faktor ‚Alter‘ allgemein vs. die Wirkung spezifischer Unterrichtsverfahren im Grundschulalter), der Art der gewählten Literatur (praxisorientierte Beschreibung einer Unterrichtsreihe vs. Überblicksdarstellung zum Thema vs. Forschungsbericht zu einem Projekt vs. Forschungsüberblick).

In der Regel sollte aus der Literaturliste erkennbar sein,

  • dass Sie sich Grundlagenkenntnisse zum Thema angeeignet haben,
  • dass Sie einen oder mehrere Schwerpunkt(e) innerhalb eines größeren Themas gewählt haben (z.B. Wortschatzarbeit => Vermittlungsmethoden),
  • dass Sie nicht nur Praxisbeispiele benennen und beschreiben können, sondern diese auch didaktisch begründen können.

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Wie sollte die Literaturliste zur Modulabschlussprüfung formal gestaltet sein?

Hinsichtlich der Formalia können Sie sich am Leitfaden für Seminar- und Abschlussarbeiten (Kap. 1.3) orientieren.

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Wann sollte ich die Literaturlisten den Prüfenden frühestens / spätestens geben?

Je eher Sie uns die Gelegenheit geben, Ihnen eine Rückmeldung zu Ihren Literaturlisten zu geben, desto besser für Sie. Denn mit einigem zeitlichen Abstand zur Prüfung können Sie noch entspannt an eine Überarbeitung herangehen. Die Literaturliste für die schriftliche Ausarbeitung sollte daher spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin eingereicht werden, idealerweise zusammen mit den Literaturlisten für die weiteren Prüfungsthemen.

Nähere Angaben finden Sie zudem im Merkblatt (s.o.).

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Kann ich die Literaturlisten auch noch einmal überarbeiten und austauschen?

Selbstverständlich können Sie "bis zur letzten Minute" überarbeitete Literaturlisten einreichen. Manches Mal gelingt es Ihnen nicht, einen Titel rechtzeitig aus der Fernleihe zu erhalten. Ein anderes Mal stellt sich eine Publikation erst bei näherer Betrachtung als nicht einschlägig oder prüfungsgeeignet heraus. Und schließlich gibt es die Glücksfälle, dass man in letzter Sekunde noch einen ganz neuen und interessanten Diskussionsbeitrag gelesen hat, zu dem man unbedingt etwas sagen möchte. In all diesen und auch in anderen Fällen lohnt eine Überarbeitung. Die endgültigen Literaturlisten reichen Sie bitte spätestens zusammen mit dem Exposé ein, also spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin.

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Wie bekomme ich eine Rückmeldung zu meinen Literaturlisten?

In der Regel lassen Sie uns Ihre Literaturlisten per E-Mail (meist als angehängtes Dokument) zukommen. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung zu inhaltlichen und formalen Aspekten Ihrer Literaturlisten, ggf. auch mit Hinweisen für die weitere Literaturrecherche.

Nähere Angaben zum genauen Ablauf finden Sie im Merkblatt (s.o.).

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IV. Das Exposé

Das sogenannte „Exposé“: Die Prüfungsordnung spricht von einer „schriftlichen Ausarbeitung“. Was verbirgt sich dahinter?

Die Mehrzahl der Modulabschlussprüfungen sehen als Grundlage der mündlichen Prüfung eine „schriftliche Ausarbeitung“ vor. In der Beratung sprechen wir häufig von einem „Exposé“. Dahinter verbirgt sich eine knappe, häufig thesenartige Beantwortung einer von dem*der Erstprüfer*in formulierten Frage- bzw. Aufgabenstellung. Das Thema und eventuell auch den Schwerpunkt dazu haben Sie in der Vorbereitung (z.B. während der Sprechstunde) bereits festgelegt. Der*Die Erstprüfer*in schickt Ihnen dann fünf Wochen vor dem Pürfungstermin eine themenspezifische Aufgabenstellung zu, für deren Bearbeitung Sie vier Wochen Zeit haben.

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Wie bekomme ich meine „Aufgabe“ für die schriftliche Ausarbeitung / Exposé für die Modulabschlussprüfung?

Die Aufgabenstellung für die schriftliche Ausarbeitung / Exposé wird Ihnen durch den*die Erstprüfer*in per E-Mail mitgeteilt. Zuvor haben Sie mit ihm*ihr das Thema, mögliche Fragestellungen und eine Literaturliste besprochen. Auf dieser Grundlage formuliert der*die Erstprüfer*in die Aufgabenstellung.

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Wie schreibt man ein Exposé / eine schriftliche Ausarbeitung für die Modulabschlussprüfung?

Zunächst einmal sollten Sie sich die Aufgabenstellung genau durchlesen. Zumeist machen die Prüfenden hier bereits einen Gliederungsvorschlag. Häufig läuft dieser darauf hinaus, das Thema anhand eines Zitats oder einer knappen Darstellung aufzufächern und in der fachdidaktischen Diskussion zu verorten. Daran schließt sich häufig eine kritische Bewertung an. Den Abschluss bildet häufig ein produktiver Teil, in dem Sie z.B. Leitprinzipien für bestimmte Aspekte des Handelns von Lehrpersonen formulieren und begründen sollen oder eine eigene Position innerhalb eines strittigen Forschungsthemas begründet vertreten sollen.
Doch wie sollte man die Bearbeitung der Aufgabenstellung angehen? Am Anfang wird die umfangreiche kritische Lektüre stehen. Sie sollten dabei nicht nur die Texte auf Ihrer Literaturliste durchlesen, um sie dann im Sinne einer Nacherzählung wiedergeben zu können. Sie sollten die Texte miteinander vergleichen, Unterschiede und Gemeinsamkeiten erkennen, eventuelle Widersprüche innerhalb des Textes erkennen. Achten Sie z.B. auch darauf, welche Autor*innen zu einem Thema in fast allen Texten auftauchen. Dies ist in der Regel ein Zeichen dafür, dass sie entweder eine breit akzeptierte Position vertreten oder aber aus einem anderen Grund wichtig für die Diskussion sind.
Nach der Lektüre gilt es, die eigenen und fremden Gedanken zu sortieren. Dies gelingt vielen besser, wenn sie zunächst einfach drauflos schreiben und dann in einem zweiten, dritten oder gar vierten Text, den roten Faden für ihre eigene Argumentation finden. Andere strukturieren ihre Texte mit Stichwörtern, mind-maps oder ähnlichen Verfahren vor und schreiben dann den endgültigen Text, der nur noch einmal korrekturgelesen werden muss. Wie Sie es auch angehen, wichtig scheint nur: Selten ist der erste Text der Text, den man abgibt. Gute Texte sind das Ergebnis langen und mehrfachen Schreibens.


Ein gutes Exposé erfüllt die folgenden Kriterien, die Sie vor der Abgabe selbst noch einmal prüfen können:

  • Das Exposé geht auf die Aufgabenstellung ein und arbeitet alle darin eingeforderten Punkte ab.
  • Das Exposé hat eine angemessene Literaturgrundlage, d.h. die zentralen Publikationen zum Thema wurden berücksichtigt und in die Argumentation eingebunden.
  • Behauptungen und Argumente werden durch empirische Befunde oder Verweise auf entsprechende Literatur belegt. Für Argumente, Thesen, Daten, die Sie von anderen Autor*nnen übernehmen, verweisen Sie auf die entsprechende Quelle, die Sie dann selbstverständlich auch im Literaturverzeichnis aufführen.
  • Das Exposé hat eine argumentative Struktur. Es gibt nicht nur in beliebiger Reihenfolge zusammenfassend andere Texte wieder, sondern es erläutert diese Texte, setzt sie zueinander in Beziehung und nimmt eine begründete Bewertung vor. Ob ein Text eine argumentative Struktur hat, kann man z.B. daran erkennen, ob die verschiedenen Absätze ohne Veränderung der Überleitungen auch in einer anderen Reihenfolge angeordnet sein können. Ist dies der Fall, dann fehlt in den meisten Fällen die Argumentation und die Absätze stehen zusammenhanglos hintereinander.
  • Die zentralen Begriffe der Argumentation des Exposés werden definiert. Stehen für einen Begriff mehrere Definitionen zur Verfügung – und dies ist meistens der Fall – sollten Sie begründen, warum Sie sich für diese Definition und gegen die anderen in der Literatur ebenfalls vertretenen Definitionen entschieden haben.
  • Das Exposé umfasst ca. 18.000 Zeichen inkl. Leerzeichen zuzüglich Literaturverzeichnis (BA 2014/2016, MEd 2014) bzw. ca. 15.000 Zeichen inkl. Leerzeichen zuzüglich Literaturverzeichnis (MEd 2019). Im BA 2021 erhalten Sie i.d.R. eine Beispielaufgabe, die Sie didaktisch-methodisch auf der Grundlage fremdsprachendidaktischer Litertur kommentieren müssen (ca. 5.000 Zeichen inkl. Leerzeichen zzgl. Literaturverzeichnis).
  • Die zitierten Quellen werden im Literaturverzeichnis aufgeführt.

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Soll die schriftliche Ausarbeitung / das Exposé gegliedert sein oder schreibe ich einen durchgängigen Text?

In Teilen ist dies abhängig von der Aufgabenstellung. Manches Mal macht diese sogar einen Gliederungsvorschlag. Die Gliederung muss nicht unbedingt durch gesonderte Überschriften o. Ä. kenntlich gemacht werden. In jedem Falle sollte aber klar sein, welchen Teil der Aufgabenstellung Sie gerade bearbeiten.

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Wie mache ich die Literaturangabe in der schriftlichen Ausarbeitung / im Exposé? Wie soll ich das Literaturverzeichnis gestalten?

Für alle direkt oder indirekt übernommenen Argumente, Belege usw. müssen die Quellen angegeben werden, aus denen Sie diese übernehmen. Dies geschieht in der Regel durch Literaturangaben. In der Fremdsprachendidaktik erfolgen diese in der Regel durch Kurzverweise (z.B. Königs 2015) im Text und nicht mit Fußnoten. Wie Sie dies handhaben, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist nur: Literaturverweise erfolgen einheitlich. Das Literaturverzeichnis ist einheitlich und alphabetisch sortiert.
Wenn Sie nach einheitlichen Regeln suchen, können Sie sich z.B. am Leitfaden für Seminar- oder Abschlussarbeiten (Kap. 1.3) oder auch an den Vorgaben verschiedener Publikationsorgane (z.B. Fachzeitschriften, Buchreihen) orientieren.

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V. Mündliche Prüfung

Wie läuft die mündliche Prüfung ab?

Zunächst einmal gibt es einige Rituale und auch Formalia, die die Prüfung einleiten:

  • Nach der Begrüßung werden Sie in der Regel gefragt, wo Sie Platz nehmen wollen. Sie haben die freie Wahl! Nicht alle Menschen sehen gerne ins Licht. Anderen hilft es, wenn sie bei der Vorbereitung von Antworten aus dem Fenster schauen können oder aber auf ein Bücherregal.
  • Ihr*e Erstprüfer*in wird Sie fragen, ob Sie sich in der Lage sehen, die Prüfung zu absolvieren. Dies ist der letzte Moment, aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfung zurückzutreten.

Dann legen Sie mit den Prüfenden die Reihenfolge fest, in der die vorgeschlagenen Themen zum Gegenstand des Prüfungsgesprächs gemacht werden sollen. Dabei steht bei Prüfungen, denen ein Exposé bzw. eine schriftliche Ausarbeitung zugrunde liegt, das erste Thema fest.

Dann werden alle Themen mehr oder weniger im gleichen zeitlichen Umfang geprüft.

Nachdem alle Themen geprüft wurden und die vorgeschriebene Prüfungsdauer erreicht wurde, wird das Prüfungsgespräch beendet. Sie werden gebeten, den Raum zu verlassen. Die Prüfenden legen dann Ihre Note fest und teilen Ihnen diese, wenn Sie wieder im Prüfungsraum sind, mit und begründen kurz die Bewertung Ihrer Leistung.

Sollte der mündliche Teil der MAP per Videokonferenz (Zoom) durchgeführt werden, erfolgt zu Beginn eine "Belehrung" im Sinne der Einverständniserklärung des ZPA. Der weitere Ablauf erfolgt analog zu einer Präsenzprüfung.

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Welche Form von Fragen wird in der mündlichen Prüfung gestellt? Und wie kann ich mich darauf vorbereiten?

Bei jedem Thema stellen die Prüfenden in der Regel eine einleitende Frage / Aufgabe, die es Ihnen ermöglicht, das Thema zu umreißen und zu strukturieren. Hier können Sie durch entsprechende Darstellung die Schwerpunkte für das weitere Prüfungsgespräch anbieten. Ausgehend von dieser Darbietung legen die Prüfenden in der Regel die weiteren Fragen fest. Dabei geht es darum, Ihnen die Gelegenheit zu geben, nicht nur Kenntnisse zu reproduzieren, sondern diese zueinander in Beziehung zu setzen, zu bewerten oder auf konkrete Beispiele anzuwenden. Andere Fragen zielen darauf ab, auf der Basis analytisch-konzeptuellen Wissens konkrete Entscheidungen in der Praxis zu begründen oder zu bewerten. Sollte sich hier zeigen, dass Sie diesen mittleren Anforderungen nicht ganz genügen können, werden die Fragen stärker auf die Abfrage von Kenntnissen abzielen. Sollten Sie andererseits zeigen, dass Sie fremdsprachendidaktisches Wissen zu einem Thema nicht nur reproduzieren und auf konkrete Fragestellungen anwenden können, sondern dass Sie – zum Teil schon aus eigener Initiative – in der Lage sind, Verbindungen zwischen Themen herzustellen, eigenständige, begründete Bewertungen in angemessener Weise zu formulieren, so werden die Prüfenden beginnen, Fragen zu stellen, die über den engen Rahmen des Prüfungsthemas hinausgehen. Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie sich mit Fragen / Aufgabenstellungen konfrontiert sehen, die für Sie unerwartet sind, die Ihnen schwierig erscheinen oder vom Prüfungsthema und Ihrer Literaturliste abweichen: Sie sind dann in der Regel auf einem guten bis sehr guten Weg! Legen Sie deshalb während Ihrer Vorbereitung nicht nur Wert auf das Auswendiglernen, sondern vielmehr auf eine kritische Auseinandersetzung mit der Theorie. Begründen Sie davon ausgehend Ihre Überlegungen zur Relevanz und Angemessenheit der von Ihnen gewählten Beispiele, indem Sie auch Ihre Folgerungen für die Praxis reflektieren.

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