Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften

Wichtige Hinweise zum Studium BA 2010

• Studieren Sie ein Profil. Die freie Kombination von Modulen außerhalb der angegebenen Profile ist nicht möglich. Zusätzlich studierte Module können jedoch auf Antrag im Zeugnis ausgewiesen werden.

• Beachten Sie bitte, dass Ihnen bei Anrechnung des Moduls "Sprachpraxis 0" nurmehr das Profil "Philologie" zur Verfügung steht.

• Wenn Sie zwei romanische Sprachen studieren, beachten Sie bitte

  • die Besonderheiten in der Sprachwissenschaft,
  • die Einschränkungen in den Wirtschaftssprachen und
  • die Einschränkungen in der Didaktik.

• Wenn Sie das Lehramt anstreben, berücksichtigen Sie bitte,

  • dass dies nur mit den entsprechend in den Studienverlaufsplänen gekennzeichneten Profilen für die jeweiligen Schulformen möglich ist,
  • dass die Zulassungsvoraussetzungen für den Master of Education je nach Schulform weitere Vorgaben machen, die Sie in der Regel bereits im Bachelor-Studium erfüllen (u.a. dreimonatiger Auslandsaufenthalt, Berufsfeld- und Orientierungspraktikum).

• In der Regel sollten Sie sich zum Ende des ersten Studienjahres auf ein Profil festlegen.

Informationen und Vorgaben zum Auslandsaufenthalt finden Sie hier:

http://www.romanistik.uni-wuppertal.de/internationales.html

Hier finden Sie die Studienempfehlungen für Studierende im Teilfach Französisch bzw. Spanisch mit dem Studienziel Master of Education 2011 (PO 2011 und PO 2014).

Studienempfehlungen

für Studierende im

Teilfach Französisch bzw. Spanisch

mit den Studienzielen

MEd Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule,

MEd Gymnasium/Gesamtschule,

MEd Berufskolleg sowie

MEd Bilingualer Unterricht (nur Teilfach Französisch)

nach den Maßgaben

des Lehrerausbildungsgesetztes (LABG) von 2009 (in der aktuellen Fassung) sowie

der Lehramtszugangsverordnung (LZV) von 2009 bzw. 2016

umgesetzt in den Prüfungsordnungen

für den Master of Education von 2011 (PO 2011 und PO 2014)

Aufgrund der allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen zu den verschiedenen MEd-Studiengängen werden bei entsprechendem Studienwunsch für den BA Französisch bzw. Spanisch folgende Empfehlungen ausgesprochen. Die Empfehlungen basieren dabei auf folgenden Voraussetzungen und Texten:

a) Lehrerausbildungsgesetz (LABG) von 2009 (in der aktuellen Fassung)

b) Lehramtzugangsverordnung (LZV) von 2009 bzw. 2016

c) Allgemeine Bestimmungen sowie fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnungen für den Master of Education, die ab 2011 das LABG und die LZV an der Bergischen Universität Wuppertal umsetzen

d) Beschlüsse des Gemeinsamen Studienausschuss Lehramt (GSA) soweit sie auf den Internet-Seiten des GSA sowie des Servicebereichs der School of Education (ISL) abgebildet sind.

Allgemeine Zugangsvoraussetzungen und Empfehlungen

• Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) von 2009 sowie die dazugehörige Lehramtszugangsverordnung (LZV) machen sehr detaillierte Vorgaben, die Auswirkungen sowohl auf die Gestaltung des Masters of Education als auch auf das Studium im Bachelor haben:

• Abhängig von der angestrebten Schulform sind bereits im BA in unterschiedlichem Umfang bildungswissenschaftliche Studienanteile (einschließlich Orientierungspraktikum, Berufsfeldpraktikum) zu belegen.

• Abhängig von der angestrebten Schulform sind bereits im BA in unterschiedlichem Umfang fachdidaktische und fachwissenschaftliche Studienanteile zu belegen (siehe hierzu auch weiter unten).

• Zu allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zu den verschiedenen MEd-Studiengängen können Sie sich auf den Internetseiten des ISL informieren:

http://www.isl.uni-wuppertal.de/lehrerbildung-labg2009.html

Auslandsaufenthalt beim Studium moderner Fremdsprachen

• Das Studium der Fremdsprachen ist darüber hinaus von einer spezifischen Vorgabe betroffen, die einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt vorschreibt.

• § 2, Abs. 3, Satz 7 der Allgemeinen Bestimmungen für die o.g. MEd-Studiengänge lautet: „Für den Zugang zu den Teilstudiengängen Englisch, Französisch oder Spanisch sowie in eine Kombination dieser Teilstudiengänge ist ein Auslandsaufenthalt in einem Land, in dem die Fremdsprache als Umgangssprache gesprochen wird, von mindestens drei Monaten Dauer nachzuweisen.“

Es wird daher empfohlen, den Auslandsaufenthalt während des Bachelor-Studiums zu absolvieren. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Vorgaben und Informationen der Romanistik zum studienbegleitenden Auslandsaufenthalt:

http://www.romanistik.uni-wuppertal.de/internationales/outgoings/vorgaben-der-einzelnen-studiengaenge.html

Latinum

• Für die Einschreibung in die verschiedenen MEd-Studiengänge ist der Nachweis des Latinums keine Voraussetzung. Diese Zugangsvoraussetzung wurde durch die 3. Änderung der Prüfungsordnung (Allgemeine Bestimmungen) vom 26.08.2016 für die Teilfächer Französisch bzw. Spanisch gestrichen.

Fachspezifische Voraussetzungen und Empfehlungen

Über diese allgemeinen Bestimmungen hinaus werden in den Prüfungsordnungen für die verschiedenen MEd-Studiengänge fachspezifische Zugangsvoraussetzungen formuliert. Daraus ergeben sich die nachfolgenden Empfehlungen.

Für die Studierenden mit dem Studienziel MEd Berufskolleg (inkl. MEd Bilingualer Unterricht) gilt:

• In den Teilstudiengang Französisch bzw. Spanisch des Studiengangs MEd Berufskolleg können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die mindestens 75 LP Bachelorstudien in der Fachrichtung Französisch bzw. Spanisch (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) nachweisen, davon insgesamt mindestens 42 LP in Sprach- und Literaturwissenschaft, davon mindestens 18 LP in französischer bzw. spanischer Literaturwissenschaft und mindestens 18 LP in französischer bzw. spanischer Sprachwissenschaft. Darüber hinaus sind 13 LP in der Didaktik der romanischen Sprachen nachzuweisen.

Studierenden mit dem Studienziel MEd Berufskolleg im Teilstudiengang Französisch bzw. Spanisch nach der BA-Prüfungsordnung von 2014 oder 2016 wird daher empfohlen, im BA Französisch bzw. Spanisch das Profil „Lehramt“ zu studieren.

Für die Studierenden mit dem Studienziel MEd Gymnasium/Gesamtschule (inkl. MEd Bilingualer Unterricht) gilt:

• In den Teilstudiengang Französisch bzw. Spanisch des Studiengangs MEd Gymnasium/Gesamtschule können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die mindestens 75 LP Bachelorstudien in der Fachrichtung Französisch bzw. Spanisch (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) nachweisen, davon insgesamt mindestens 42 LP in Sprach- und Literaturwissenschaft, davon mindestens 18 LP in französischer bzw. spanischer Literaturwissenschaft und mindestens 18 LP in französischer bzw. spanischer Sprachwissenschaft. Darüber hinaus sind 13 LP in der Didaktik der romanischen Sprachen nachzuweisen.

Studierenden mit dem Studienziel MEd Gymnasium/Gesamtschule im Teilstudiengang Französisch bzw. Spanisch nach der BA-Prüfungsordnung von 2014 oder 2016 wird daher empfohlen, im BA Französisch bzw. Spanisch das Profil „Lehramt“.

Für die Studierenden mit dem Studienziel MEd Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule gilt:

• Die Kombination der Teilstudiengänge Französisch und Spanisch ist nicht möglich.

• In den Teilstudiengang Französisch bzw. Spanisch des Studiengangs MEd Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die mindestens 61 LP Bachelorstudien in der Fachrichtung Französisch bzw. Spanisch (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) nachweisen, davon insgesamt mindestens 33 LP in Sprach- und Literaturwissenschaft, davon mindestens 9 LP in französischer bzw. spanischer Literaturwissenschaft und mindestens 9 LP in französischer bzw. spanischer Sprachwissenschaft. Darüber hinaus sind 13 LP in der Didaktik der romanischen Sprachen nachzuweisen.

Studierenden mit dem Studienziel MEd Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule im Teilstudiengang Französisch bzw. Spanisch nach der BA-Prüfungsordnung von 2014 oder 2016 wird daher empfohlen, im BA Französisch bzw. Spanisch das Profil „Lehramt“ zu studieren.

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