Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften

Pädagogischer Austauschdienst (PAD)

Fremdsprachenassistenz

Für angehende Lehrer empfiehlt sich ein Aufenthalt als Fremdsprachenassistent: Man ist einer Schule angeschlossen und assistiert ca. 12 Stunden wöchentlich im Deutschunterricht. Das Austauschjahr umfasst je nach Zielland zwischen 7 und 10 Monaten.

Als Fremdsprachenassistent erhält man einen monatlichen Unterhaltszuschuss von den Behörden im Gastland, der die notwendigen Lebenshaltungskosten deckt.

Bewerbungsschluss: 1. Dezember eines jeden Jahres

Genauere Informationen, auch zum Bewerbungsverfahren, finden Sie auf den Internetseiten des Pädagogischen Austauschdiensts (PAD) und im Akademischen Auslandsamt.

FAQs zum Thema PAD – Pädagogischer Austauschdienst

Alle wichtigen Informationen zu einem Auslandsaufenthalt als Assistentin oder Assistent im Rahmen des PAD-Programms finden sich auf der folgenden Homepage: www.kmk-pad.org

Der Flyer des PAD mit den wichtigsten Informationen rund um das PAD-Programm findet sich als pdf-Datei hier.

Welche Ziele verfolgt das Programm?

Welche Aufgaben übernehmen Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA)?

Wer kann teilnehmen?

In welche Länder kann ich als PAD-Assistent/in gehen?

Kann ich Zeitraum und Dauer meines PAD-Aufenthalts selber wählen?

Wann sollte ich mich bewerben?

Wie geht es weiter, nachdem ich meine Bewerbungsunterlagen eingereicht habe?

Soll ich mich beurlauben lassen oder rückmelden für das bzw. die Semester, in dem/denen ich weg bin?

Bin ich im darauf folgenden Sommersemester zurück?

Kann ich mir meine Wunschregion innerhalb Frankreichs selber aussuchen?

Mit welchem Unterhaltszuschuss pro Monat kann ich rechnen?

Kann ich mir etwas für mein Studium anrechnen lassen?

Kann ich mir die PAD-Zeit als Praktikum anrechnen lassen?

An wen kann ich mich wenden, um weitere Informationen zum PAD-Programm zu erhalten?

Welche Ziele verfolgt das Programm?

  • Förderung der sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler durch die Begegnung mit Muttersprachlern;
  • Praxisnahe Erweiterung und Vertiefung der Ausbildung angehender Fremdsprachenlehrkräfte im Land der Zielsprache;
  • Erweiterung und Vertiefung der eigenen Kenntnisse über Sprache und Kultur des Gastlandes sowie Einblick in das Erziehungswesen und seine Unterrichtsmethoden.

Welche Aufgaben übernehmen Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA)?

  • Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten (FSA) werden an Schulen - i.d.R. im Sekundarbereich, z.T. auch im Primarbereich - eingesetzt und assistieren ca. 12 Stunden wöchentlich im Deutschunterricht. Die Fachlehrkräfte vor Ort behalten durchgängig die Verantwortung für den Unterricht und die Bewertung der Ergebnisse.
  • Die Aufgaben der FSA sind vielseitig. Sie führen Übungen zur Sprache und Landeskunde durch, sie proben mit den Schülern Rollenspiele oder mündliche Prüfungssituationen, sie üben Konversation in Kleingruppen oder stellen Übungs- und Anschauungsmaterial zusammen.
  • Den FSA können bestimmte Unterrichtsabschnitte auch selbständig überlassen werden, insbesondere solche, die der Förderung der Sprechfertigkeit dienen.
  • Darüber hinaus sind extracurriculare Aktivitäten möglich, wie z.B. Theater-AG, Lesezirkel, Sprechstunde, Deutsch-Club.

Wer kann teilnehmen?

Das Programm richtet sich vor allem an Bachelor- und Master-Studierende der Fächer Französisch, Spanisch, Italienisch sowie Englisch und Chinesisch mit dem Berufsziel Lehramt. Bei Antritt der FSA-Stelle sollten Sie das 4. Semester (Frankreich) bzw. das 6. Semester (Kanada und Mexiko) abgeschlossen haben.

Für Frankreich und China wurden die Bewerbungskriterien auf Studierende aller Fächerverbindungen erweitert, da in diesen Staaten besonders viele Stellen für deutschsprachige Assistentinnen und Assistenten zur Verfügung stehe. Die Vermittlungschancen sind daher deutlich besser als in anderen Zielstaaten.

In welche Länder kann ich als PAD-Assistent/in gehen?

Es gibt entsprechende Abkommen mit insgesamt 12 Ländern; davon sind für uns Romanisten interessant: Belgien, Frankreich, Italien, Kanada, Schweiz und Spanien.
Achtung: Die Vorbereitungen für einen Austausch mit Mexiko stehen kurz vor dem Abschluss; als Austauschbeginn ist der September 2012 vorgesehen. Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland müssen einen Bachelor-Abschluss (bzw. 6 Hochschulsemester) in spanischer Philologie nachweisen, ansonsten entsprechen alle weiteren Bewerbungsbedingungen denen für Spanien.

Kann ich Zeitraum und Dauer meines PAD-Aufenthalts selbst wählen?

Nein. Der Aufenthalt dauert grundsätzlich sechs Monate (Frankreich); er beginnt jeweils am 1. Oktober und endet am 31. März.

Wann sollte ich mich bewerben?

Bewerbungsschluss ist jeweils der 1. Dezember für den (sechsmonatigen) Aufenthalt ab dem 1. Oktober des Folgejahrs

An der BUW setzt das Fach Romanistik in der Regel einen Vortermin für die Einreichung der Unterlagen an, der ca. Mitte November liegt. Bitte achten Sie auf die Aushänge auf dem Romanistenflur, jeweils zu Beginn des Wintersemesters. Denken Sie daran, dass Sie u.a. ein Gutachten eines Ihrer Dozenten einholen müssen: Darum sollten Sie den Dozenten Ihrer Wahl recht frühzeitig bitten!

Wie geht es weiter, nachdem ich meine Bewerbungsunterlagen eingereicht habe?

1. Im Januar/Februar werden Sie zu einem Auswahl-Interview eingeladen. In dem Gespräch sollen Sie nachweisen, dass Sie

  • eine gute Ausdrucksfähigkeit in der Muttersprache besitzen;
  • sich in der Fremdsprache gut verständigen können;
  • sich für politische Tagesfragen interessieren;
  • über allgemeine Kenntnisse des eigenen Landes und des Gastlandes verfügen;
  • sich um erste Einblicke in die Methodik und Didaktik des Fremdsprachenunterrichtes bemüht haben;
  • Vorstellungen von den Aufgaben einer/eines FSA haben.

2. Ende April bis Ende Mai erhalten Sie einen Zwischenbescheid über den Stand der Vermittlung.

3. Ihre Schulzuweisung erhalten Sie erfahrungsgemäß im Juli/August direkt durch die ausländische Behörde bzw. ausländische Schule.

Soll ich mich beurlauben lassen oder rückmelden für das bzw. die Semester, in dem/denen ich weg bin?

Sie lassen sich für das Wintersemester, in dem Sie als FSA weg sind, beurlauben.
Achtung: Denken Sie daran, jemanden zu beauftragen, der Sie rechtzeitig für das Sommersemester zurückmeldet!

Bin ich im darauf folgenden Sommersemester zurück?

Dies ist in Frankreich und Italien als Zielländern auf jeden Fall gesichert; in anderen Zielländern dauern die Aufenthalte aber 8 (Kanada, Spanien) bzw. 10 Monate (Schweiz), so dass Sie dann erst im darauf folgenden Wintersemester Ihr Studium fortsetzen können.

Kann ich mir meine Wunschregion innerhalb Frankreichs selber aussuchen?

Sie können drei Wunschregionen benennen; vgl. dazu genauer die Infos des PAD.

Mit welchem Unterhaltszuschuss pro Monat kann ich rechnen?

Der Zuschuss beträgt für Frankreich derzeit ca. € 750 pro Monat inklusive einer Krankenversicherung und deckt somit in der Regel alle laufenden Kosten ab. Die Reisekosten allerdings müssen von Ihnen selbst getragen werden. Auch für Ihre Unterkunft sind Sie selbst verantwortlich; Sie erhalten jedoch in der Regel Unterstützung durch die aufnehmende Schule.

Kann ich mir etwas für mein Studium anrechnen lassen?

Nein; eine unmittelbare Anrechnung für Ihr Fachstudium ist nicht möglich, da Sie ja nicht studieren und somit keine anrechenbaren Credit Points (wie z.B. beim Erasmus-Programm) erwerben.

Kann ich mir die PAD-Zeit als Praktikum anrechnen lassen?

Ja: Sie können die FSA-Zeit ohne Weiteres als Berufsfeldpraktikum bzw. im Optionalbereich anrechnen lassen.

An wen kann ich mich wenden, um weitere Informationen zum PAD-Programm zu erhalten?

Die erste Anlauf-Adresse ist immer die folgende, sehr informative Webseite des PAD: www.kmk-pad.org

Bei PAD in Bonn können Sie die folgenden Ansprechpartnerinnen kontaktieren:
für die Zielländer Frankreich, Belgien, Schweiz und Kanada (frankophon):
Frau Klemm;
Tel.: 0228 / 501-227
E-Mail: anke.klemm[at]kmk.org

für die Zielländer Spanien, Italien und Mexiko:
Frau Jacob;
Tel.: 0228 / 501-356
E-Mail: silvia.jacob[at]kmk.org

Im Fach Romanistik ist Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Schmitz
Büro: Raum P.07.19
Tel.: 0202 / 439 - 3729
E-Mail: kschmitz[at]uni-wuppertal.de

Weitere Infos über #UniWuppertal: